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Liefer-, Zahlungs- u. Gewährsbedingungen
fsi FUHRMANN SCHAUM INDUSTRIE GMBH
A) Lieferbedingungen 1. Lieferungen, Berechnungen und Leistungen erfolgen auf Grund und zu dem am Tage des Versandes gültigen Preisen gemäß der nachstehenden Liefer- Zahlungs- und Gewährleistungsbedingungen der Firma fsi FUHRMANN SCHAUM INDUSTRIE GMBH.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, sofern wir diesen schriftlich zugestimmt haben.
Als Versandtag gilt der Tag, an dem die Ware unser Werk verlässt und durch eigenes Personal oder dem Spediteur übergeben bzw. ausgeliefert wird.
2. Die von uns bestätigten Lieferfristen können nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsablaufes vorgenommen werden. In Fällen von höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffverknappungen, Streiks, Verkehrsstörungen, oder auch im Fall sonstiger Störungen, hinsichtlich derer wir unser fehlendes Verschulden nachweisen, entbinden uns von der Pflicht zu einer rechtzeitigen Lieferung. Sie berechtigen uns außerdem unter Ausschluss weitgehender Haftung, vom Vertrag insoweit zurückzutreten, wenn die Lieferung noch nicht durchgeführt ist.
3. Zusendungen von Preislisten, Rundschreiben oder auf allgemeine Offerten eingehende Aufträge verpflichten uns nicht zur Lieferung
4. Telefonische Vereinbarungen und Absprachen bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung und werden erst dadurch rechtswirksam.
5. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch möglich, vermieden. Geringfügige Abweichungen in der Qualität und Ausführung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch eine evtl. Rohstofflage oder auch aus technischen Gründen unvermeidlich sind. Farbabweichungen. die durch Rohstoffe bedingt sind, behalten wir uns vor. Erhebliche Abweichungen gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, aber keinen Anspruch auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens. Für die Einhaltung der spezifischen Gewichte und Maße kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Abweichungen die sich aus handels- und branchenüblichen Toleranzen, je nach Artikel und Zellstrukturen, ergeben, sind bis zu ±10% möglich. Die bestellten Mengen können, wenn es sich um Ware handelt, die angefertigt wird, bis zu 10% über- oder unterschritten werden.
6. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt; insbesondere auch einen eventuellen Kontokorrentsaldo bezahlt hat Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts im Falle eines Zahlungsverzuges oder der Gefährdung des Eigentumsanspruches gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber anzu- zeigen. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Käufer untersagt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Fabrikate. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht uns gehörenden Materialien erwerben wir Miteigentum. Evtl. Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte, die der Käufer an dem vermischten Bestande oder dem neuen Gegenstand erwirbt, tritt er im voraus an uns ab. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware — gleich in welchem Zustand — so tritt er mit Vertragsabschluß bis zur vollen Tilgung alle unsere Forderungen, die ihm aus der Veräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die notwendigen Unterlagen herauszugeben. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Lieferforderung insgesamt um mehr als 20%‚ so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit auf Rückübertragung der abgegebenen Forderung verpflichtet An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen, oder wenn der Auftrag an uns nicht erteilt wird, zurückzugeben. Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung uns eingesandter Zeichnungen, Skizzen, Modelle usw. haftet nur der Besteller. Zu einer Nachprüfung der vorstehenden Unterlagen, auch in Bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter, sind wir nicht verpflichtet.
7. Die Anmeldung des Insolvenz- oder Eröffnung eines Konkursverfahrens, die Leistung des Offenbarungseides, ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel des Firmeninhabers entbinden uns von der Erfüllung etwa laufender Aufträge, wobei die Entscheidung bei uns liegt.
8. Ab einem Warenwert von Euro 4.000,— netto liefern wir frei Haus, ansonsten unfrei per LKW, Bahn, Post oder Spedition.
B) Zahlungsbedingungen 1. Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in Euro-Wert.
2. Die Rechnungsbeträge sind für uns kostenfrei auf den Rechnungen aufgeführte Konten zu zahlen. Die Zahlung muss bis zu den genannten Fälligkeitstagen bei uns eingegangen sein.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort nach Rechnungseingang fällig. Kürzungen und Skonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind, sowie keine Überschreitung des Zahlungsziels vorliegen. Hinsichtlich eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.
3. Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag an welchem der Betrag bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben wird. Das Risiko des Zahlungsweges geht zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für unsere Lieferungen Vorkasse oder Nachnahme zu verlangen.
4. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. a-Konto-Zahlungen findet nicht statt.
5. Die Aufhebung einer Kreditgewährung - innerhalb der Zahlungsfristen laut dieser Zahlungsbedingungen - bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind auch berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine nach unserem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Erfolgt solche auf unser Ersuchen nicht, so wird unsere Forderung sofort fällig.
6. Zurückhaltung oder die Aufrechnung von Zahlungen seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft.
7. Zahlungen sind nur rechtsgültig, wenn sie auf eines unserer auf den Rechnungen aufgeführten Konten gerichtet werden. Zahlungen an Angestellte und Vertreter unserer Firma sind nur rechtsgültig, wenn diese mit einer Vollmacht zum Inkasso versehen sind.
C) Gewährsbedingungen 1. Unsere Erzeugnisse werden mit größter Sorgfalt aus den jeweiligen Roh- und Werkstoffen und nach dem besten Stand der technischen Erkenntnisse hergestellt und weiterverarbeitet.
2. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Abweichungen oder vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für Instandsetzungen oder Ersatzlieferungen werden wir nach unserer Wahl aufkommen.
3. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Käufers oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab.
4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Beanstandungen irgendwelcher Art werden nur innerhalb 5Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern a) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der gelieferten Ware handelt, b) der fällige Kaufpreis noch nicht gezahlt ist, c) die Beschädigungen auf Fahrlässigkeit oder auf Unfall zurückzuführen sind. e) die Ware bereits verarbeitet ist. Bei Rücksendung ist unser Einverständnis vor der Absendung einzuholen, außerdem haben evtl. Rücksendungen kostenfrei zu erfolgen.
D) Allgemeines 1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wolfhagen Zuständig ist wahlweise ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht
2. Unsere Verkaufsbedingungen sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers von uns nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Unsere früheren Verkaufsbedingungen treten hiermit außer Kraft. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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